Hallo liebe Leserinnen und Leser,
ich freue mich, meinen ersten Blogeintrag schreiben zu können und möchte mich erst einmal kurz vorstellen. Mein Name ist Marian Scholz und ich arbeite seit sieben Jahren bei der Westfalen Gruppe im Bereich Energieversorgung als Leiter Technischer Service. Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem das Lesen und Umsetzen von Richtlinien, Gesetzen, Rechtsverordnungen sowie technische Regelungen, die für Flüssiggas-Anlagen Anwendung finden.
Hierzu zählt unter anderem die „Technische Regeln Flüssiggas“ – abgekürzt wird sie in Fachkreisen auch TRF-2012 genannt. Hierin werden zum Beispiel die Aufstellungsbedingungen der Lagerbehälter für Flüssiggas geregelt. Wie bei jeder Form der Energieversorgung sind nämlich auch bei Flüssiggas eine Menge Vorschriften zu beachten. Damit Sie sich etwas darunter vorstellen können, habe ich einige Fotos beigefügt. Das erste Bild zeigt einen Flüssiggas-Lagerbehälter, der regelkonform aufgestellt wurde.
Die Standsicherheit ist durch eine Betonplatte (mindestens Bn 150 mit einer Lage Baustahl-gewebematte) gewährt, es sind im näheren Umkreis keine Brandlasten vorhanden.
Flüssiggas-Lagerbehälter müssen vor Brandlasten (brennbare Stoffe, Holzschuppen oder Holzstapel) durch einen Schutzabstand, durch eine Schutzwand oder durch Erddeckung geschützt werden. Je nach Größe der Brandlast muss ein bestimmter Abstand eingehalten werden. Bei einer Breite der Brandlast von vier Metern muss der Abstand zum Beispiel fünf Meter betragen.
Falls der Flüssiggasbehälter oberirdisch wegen der Sicherheitsabstände nicht aufgestellt werden kann, empfiehlt es sich, den Behälter unterirdisch einzulagern. In diesem Fall müssen die o. g. Mindestabstände nicht beachtet werden.
Aber auch für einen unterirdischen Flüssiggasbehälter gibt es natürlich eine Reihe von Regelungen.
Interessante Projekte mit großem Qualitätsanspruch
Darüber hinaus führe ich ein Team von 10 qualifizierten Technikern. Die Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle und hat somit oberste Priorität. Mein Team und ich arbeiten ständig daran, die hohen Qualitätsansprüche unserer Kunden sowie unseres Hauses selbst einzuhalten oder diese nach Möglichkeit noch zu übertreffen.
Hier auf den Fotos sehen Sie die Installation einer Wärmeversorgungsanlage für eine große Industriehalle, die mit Flüssiggas als Wärmeträger versorgt wird.
Ganz besonders auf diese interessante Aufgabe, die mir viel Freude macht, möchte ich zukünftig in meinen Blog-Beiträgen durch die Beschreibung konkreter Projekte verstärkt eingehen.
Falls Sie Anregungen oder Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, sondern schreiben Sie mir einfach. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen unseres Blogs und freue mich auf Ihre Kommentare.
Viele Grüße
Ihr Marian Scholz
Hallo Marian,
super Beitrag. Ich freue mich schon auf Beiträge zu konkreten Großprojekten!
Beste Grüße
Dirk Bücker
Hallo Herr Scholz,
ein sehr interessanter Beitrag mit wichtigen Fakten und informativen Bildern.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team viel Spaß bei weiteren Projekten und freue mich auf
weitere Beiträge.
Lieben Gruß
Hallo Marian,
danke für Deinen interessanten Beitrag. Mir war gar nicht bewusst wie umfangreich Dein Job ist. Bin gespannt auf die nächsten Projektinfos aus Deinem Bereich und hoffe, dass so weitere Kollegen motiviert werden, uns in diesem Blog über ihre Arbeit und Projekte zu berichten.
Viele Grüße
Beate Höggemann
Hallo Marian,
ich gratuliere Dir, ein gelungener Beitrag, super ausgearbeitet!
Liebe Grüße
Agnes Brüggemann
Hallo Herr Scholz,
sind denn oberirdische Behälter überhaupt noch empfehlenswert – außer bei der Zwischenversorgung? Sollte man aufgrund der zunehmenden Unwetter nicht generell besser einlagern?
Beste Grüße
Stefan Jung, UK
Hallo Stefan, könnte sein, dass Du etwas auf Deine Antwort warten musst, Marian Scholz ist in der nächsten Woche nicht im Hause. Aber dann wird es sicher etwas mit der gewünschten Auskunft.
Hallo Herr Jung,
vielen Dank für Ihre interessante Fragestellung. Nach dem Stand der Technik und gültigem Regelwerk ist es zulässig erdgedeckte sowie oberirdisch Lagerbehälter aufzustellen. Unter Einhaltung der vorgegebenen Aufstellungsbedingungen spricht nichts dagegen auch weiterhin oberirdische Lagerbehälter aufzustellen.
Behälter müssen so aufgestellt oder verankert sein, dass sie ihre Lage nicht unzulässig ändern. Muss mit einer Veränderung der Lage durch Grundwasser oder Hochwasser gerechnet werden, so muss der Behälter gegen Aufschwimmen gesichert werden z.B. durch Verankerung im Boden oder durch entsprechende Belastung.
Die Verankerung oder Belastung muss eine mindestens 1,3-fache Sicherheit gegen den Auftrieb des leeren Behälters haben, bezogen auf den höchsten zu erwartenden Wasserstand.
Bei oberirdischen Behältern wird z. B. eine Verankerung in der Bodenplatte vorgenommen. Im Gegenzug dazu werden bei erdgedeckten Behältern Auftriebssicherungen verwendet.
Ich hoffe Ihre Fragestellung zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
mit besten Grüßen
Marian Scholz
Hallo Herr Scholz, alle Fragen erschöpfend beantwortet. Vielen Dank dafür! 🙂
Vielen Dank für die tollen Kommentare und netten Glückwünsche.
Ich freue mich ebenfalls auf das Zukünftige 🙂
Viele Grüße Marian Scholz
Hallo Herr Scholz,
ein sehr gelungener Beitrag, fundiert, fachlich und sachlich formuliert, ohne viel schnick-schnack. Man merkt das Sie ganz in Ihrem Element sind, weiter so.
MfG
Frank Erxleben