Die neue EU-Verordnung, die seit dem 1. Januar 2015 Gesetzeskraft erlangt hat, zielt darauf ab, die Emissionen bestimmter fluorierter Treibhausgase zu reduzieren und hierdurch einen Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele der EU zu leisten.
Es wird ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen zu den treibhauswirkenden F-Gasen geschaffen, die unter anderem als Kältemittel zur Verwendung kommen. Einige sehr wichtige Themen der neuen F-Gas-Verordnung möchte ich an dieser Stelle aufgreifen.
Phase-Down-Szenario
Durch das „Phase- Down-Szenario“ strebt die EU-Verordnung bis 2030 eine noch nie dagewesene stufenweise Mengenreduzierung von F-Gasen an.Die verfügbare Menge an synthetischen Kältemitteln – berechnet in CO2 Äquivalenten – wird bis zum Jahre 2030 auf 21% reduziert. Stark betroffen hiervon sind unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel und das produzierende Gewerbe mit Kältebedarf.
Das Inverkehrbringen und die Verwendung vielfach eingesetzter Kältemittel mit GWP-Werten (Global-Warming-Potential, direkter Beitrag zum Treibhauseffekt) ≥ 2500 wie zum Beispiel R-404A, R-507, R-422A und R-422D werden reglementiert.
Alternativen
Als Alternativen kommen Kältemittel mit niedrigen GWP-Werten – wie zum Beispiel die R-407er Reihe – zum Einsatz. Die großen Kältemittelhersteller entwickeln derzeit neue Kältemittelblends auf HFO-Basis (ungesättigte Fluorkohlenwasserstoffe „Hydro-Fluor-Olefine“) mit niedrigen GWP-Werten – sowohl für neue als auch für bestehende Systeme. Letztere werden auf die neuen Stoffe umgerüstet. Diese neuen Kältemittel sind notwendig, um die neue F-Gas-Verordnung umzusetzen.Neue Wege gehen – eine Branche auf dem Weg in ein neues Zeitalter
Mit der Produkteinführung der ersten neuen Kältemittel wie R-1234yf, R-1234ze und Einführung neuer Kältemittelgemische wie Opteon® XP40 (R-449A) und Opteon® XP44 (R-452A) haben wir innerhalb der Westfalen-Gruppe die ersten Schritte vollzogen.Weitere neue synthetische Kältemittelgemische mit niedrigen GWP-Werten werden in naher Zukunft folgen und in unser Produktprogramm aufgenommen .
Eine bedeutende Alternative zu den synthetischen Kältemitteln ist das natürliche Kältemittel R-744 (CO2). Es hat einen GWP-Wert von 1, ist somit „umweltneutral“ und wird nicht in der F-Gas-Verordnung geregelt. Immer mehr Anlagenbetreiber entscheiden sich für CO2-Systeme. Auch Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln wie z. B. R-290 (Propan) gewinnen an Bedeutung.
Aufbereitung
Die Aufbereitung gebrauchter synthetischer Kältemittel wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Aufbereitete Kältemittel sind nicht vom Phase-Down-Szenario der neuen F-Gas-Verordnung betroffen und können zusätzlich wieder in den Markt gebracht werden.Die Weichen werden gestellt
Auf dem Kältemittelmarkt werden aktuell die Weichen für die Zukunft der Kältemittel neu gestellt. Bleibt abzuwarten, welche Kältemittel von welchem Hersteller sich für welche Anwendungen durchsetzen werden.Der Weg in die Zukunft ist durch die neue F-Gas-Verordnung vorgegeben, die Westfalen-Gruppe ist bereits die ersten Schritte in die richtige Richtung gegangen.
Es bleibt interessant und spannend.
In diesem Sinne: Viele Grüße
André Knabke
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Hallo Herr Knabke,
ein guter Blog. Hat mir persönlich die augenscheinlich komplexe Welt der F Gase Verordnung transparent näher gebracht. Danke dafür.
Holger Laugisch
Hallo,
auch ich habe jetzt einen wirklich guten Überblick über die Kältemittel bekommen. Leider weiss ich nicht einzuschätzen, inwieweit die F-Gas-Verordnung auch in der Schweiz für Absorptionskältemaschine und Kaltwassersatz von Bedeutung ist. Dort arbeite ich und spiele mit dem Gedanken in der Schweiz zu bauen. Natürlich darf dann auch eine Klimaanlage nicht fehlen.
Hallo Peter K.,
in der Schweiz werden die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Dies ist eine schweizerische Gesetzgebung.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie mich gerne kontaktieren: 0251-695 455
Viele Grüß, Andre Knabke