Am 1. Oktober 2017 gab es Grund zu feiern: Die „Ehe für alle“ trat in Kraft. Der Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt jetzt:„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Nun ist es also möglich, dass zwei Männer heiraten. Oder dass zwei Frauen heiraten. Und dieser Bund heißt…