Liebe Leserinnen und Leser,alle 10 Jahre muss gemäß BetrSichV die innere Prüfung eines unterirdischen Flüssiggas-Lagerbehälters durch eine “Zugelassene Überwachungsstelle” durchgeführt werden.Machmal kommt es anders als man denktIm Juni dieses Jahres war der unterirdische 24.000 Liter Flüssiggas-Lagerbehälter in der Feriensiedlung in Meschede-Erflinghausen für die innere Prüfung angemeldet. Der Behälter versorgt ca. 46 Häuser mit Flüssiggas.Geplant war, dass ich für…